Unbeschränkte und beschränkte Fairness
Unbeschränkte Fairness bedeutet, daß jeder irgendwann einmal zum Zuge kommt, der dies wünscht.
Dies bedeutet aber auch, daß keine obere Schranke für die Wartezeit angegeben werden kann. Dieser Fairnessbegriff ist für theoretische Überlegungen interessant, bringt aber auch dort einige Schwierigkeiten mit sich.
Für die Praxis ist man dagegen an beschränkter Fairness interessiert. Es soll eine (möglichst kleine) obere Schranke für die jeweiligen Wartezeiten garantiert werden können.
Dies wird z.B. erreicht, indem Schlaf- und Warteanwei-sungen mit beschränkten Auszeiten verwendet werden.