Beschränkungen
Die Behandlung von Marken in C ist äußerst liberal. Der Geltungsbereich einer Marke ist die sie umfassende Prozedur.Als einzige Beschränkung fordert C, daß eine Marke in der selben Prozedur nicht mehrfach vereinbart wird.
Die Semantik eines Sprungs goto «Marke» ist nun: Setze die Ausführung bei derjenigen mit «Marke» gekennzeichneten Anweisung fort, für die die Sprunganweisung im Geltungsbereich von «Marke» liegt.